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Hinweis: Die Bremer Sportjugend bietet im Rahmen des Projekts Kids in die Clubs Kindern aus einkommensschwachen Familien Fördermöglichkeiten.
Der monatliche Vereinsbeitrag beträgt für:
€ 15,50 Erwachsene € 28,00 Ehepaare € 11,00 Jugendliche (15 bis 18 Jahre) € 10,50 Kinder (4 bis 14 Jahre) € 31,00 Familie (1 Erwachsener, 2 Kinder) € 33,00 Familie (2 Erwachsene, 1 Kind) € 35,00 Familie (2 Erwachsene, 2 Kinder) € 08,00 passive Mitglieder
€ 09,00 Mitglieder, die nur in der Abteilung Shanty-Chor sind € 07,50, € 05.50 (Kinder) Mitglieder, die nur in der Abteilung Blasorchester sind € 12,00, € 08,00 (Kinder) Mitglieder, die nur in der Abteilung AMS sind
Monatliche Zusatzbeiträge pro Person:
€ 03,00 Schwimmen Wassergeld € 27,00 Schwimmkursgebühr (einmalig) € 06,50 Tanzen wöchentlich € 01,00 Aikido/Judo/Jiu-Jitsu Mattengeld € 02,00 Karate € 04,00 Kraftsport € 05,00 Gerätturnen weiblich € 03,00 Kardio € 04,00 Herzsportgruppe (für Nichtmitglieder) € 03,00 Krebsnachsorge
Monatlicher ermäßigter Beitrag auf Antrag und Nachweis für:
€ 11,00 Schüler und Studenten über 18 Jahre € 11,00 Auszubildende € 08,00 Baby-Jahr € 08,00 ALG II - Empfänger
Diese Beiträge sind ab dem 1.1.2009 gültig.
Als Aufnahmegebühr wird für jedes neu- bzw. wiedereintretende Mitglied ein Monatsbeitrag erhoben. Der Beitrag ist grundsätzlich im voraus - jeweils am 1.Tag des ersten Monats im Quartal - fällig. Die Beiträge werden beim Einzugsverfahren wie folgt erhoben:
bei 1/4 jährlicher Zahlung in den Monaten Februar, April, Juli, Oktober;
bei 1/2 jährlicher Zahlung in den Monaten Februar, Juli;
bei 1/1 jährlicher Zahlung im Monat Februar für das jeweilige Kalenderjahr.
Jahreszahler erhalten einen Bonus von 5%.
Mitglieder, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, sind verpflichtet, den Beitrag unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Für die Erstellung von Mahnungen werden Mahngebühren wie folgt erhoben: 1.Mahnung 6 €, 2.Mahnung 8 €, 3.Mahnung 11 € - zuzüglich der dem Verein in Rechnung gestellten zusäzlichen Bankgebühren für Rücklastschriften.
Kündigungen müssen schriftlich mindestens 4 Wochen vor Quartalsende vorliegen. Die Mindestmitgliedschaft beträgt ein Jahr.
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